Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und AMAPA TOURS GMBH, nachfolgend „AMAPA TOURS“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde AMAPA TOURS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von AMAPA TOURS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt AMAPA TOURS den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird AMAPA TOURS dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von AMAPA TOURS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von AMAPA TOURS vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist AMAPA TOURS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6. Grundlage des Reisevertrages sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen des Angebotes sowie der Inhalt der Reisebestätigung. Alle Sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern, Reiseführern, etc., sind für Amapa Tours GmbH nicht verbindlich.
1.7 Der Kunde erklärt sich ohne dies explizit zu äußern durch den Buchungsauftrag damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, die zur Abwicklung der Buchung notwendig sind, an unsere Partner mit Sitz in Ländern außerhalb der EU (Drittländer) übermittelt werden.
2. Zahlung:
2.1.Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Üblicherweise werden von uns keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt. Bitte überweisen Sie den Restzahlungsbetrag unaufgefordert.
2.3. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4. Rücktritts- Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind sofort fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
2.5. Anzahlung und Restzahlungsbetrag sind vom Reiseteilnehmer direkt auf unser nachfolgendes Konto zu entrichten:
Kontoinhaber: Amapa Tours GmbH
IBAN: DE76700222000020062452
BIC: FDDODEMMXXX
Fidor Bank AG
3. Reiseunterlagen:
3.1. Unter Beachtung der Zahlungstermine (Eingang der Restzahlung 30 Tage vor Ihrer Reise) erhalten Sie 2-3 Wochen vor Reiseantritt Reise-Voucher und ausführliche Reiseunterlagen mit Informationen über notwendige und empfohlene Ausrüstung, Anreise, Passbestimmungen, Wetter, Land und Leute.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Transportmittel, Unterkunft, usw.) vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht von Amapa Tours GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leistungen nicht erheblich ändern.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben für Beförderungskosten (zum Beispiel Chepe Zug, Baja Ferries Fähre, Treibstoffzuschläge, etc.) und/oder bestimmte Leistungen (zum Beispiel Hafen- oder Flughafengebühren, etc.) gegenüber Amapa Tours GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden bzw. entsprechend angepasst werden.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Amapa Tours GmbH verteuert.
4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren.
4.5. Der Reiseveranstalter haftet nicht für falsche Angaben durch den buchenden Reisegast (z.B. bei Angabe falscher Flugdetails oder Hotels). Der Reisegast ist verpflichtet, sich an den vereinbarten Treffpunkten zur vereinbarten Zeit einzufinden. Bei Nichtzustandekommen der Reiseleistung durch Nichteinhalten der obigen Bedingungen, kann der Reisepreis nicht erstattet werden. Es besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz.
4.6. Für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.
5. Stornogebühren, Umbuchungen:
5.1. Bei nicht rechtzeitiger Restzahlung des Reisepreises und darauf erfolgter Ablehnung der Durchführung der Reise durch Amapa Tours GmbH, hat diese das Recht den Kunden mit den Rücktrittskosten zu belasten.
5.2. Beim (jederzeit zulässigen) Rücktritt des Reisenden (maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei Amapa Tours GmbH) betragen die Stornogebühren jeweils in Prozenten des Reisepreises pro Person:
bis 50 Tage vor Reiseantritt 10 %
49 bis 40 Tage vor Reiseantritt 15 %
39 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
29 bis 20 Tage vor Reiseantritt 40 %
19 bis 10 Tage vor Reiseantritt 55 %
09 bis 03 Tage vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises
5.3. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise durch den Reisenden ist keine Teilrückerstattung möglich. Eventuelle Mehrkosten, wie z. B. Flugkosten, gehen zu Lasten des Reisenden.
5.4. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Amapa Tours GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Amapa Tours GmbH kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende hat auf Anforderung alle erforderlichen Angaben über den Dritten zu machen, damit diese Voraussetzungen überprüft werden können.
5.6. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Amapa Tours GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.7. Umbuchungen von Reisen für einen anderen Reisetermin sind nur mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich, es sei denn, der Reisende stellt für die ursprünglich gebuchte Reise einen Ersatzreiseteilnehmer. Der Veranstalter kann die Zustimmung zur Umbuchung von der Zahlung einer Stornogebühr entsprechend zu den oben (5.2.) stehende Bedingungen bzw. den tatsächlich entstandenen Mehrkosten abhängig machen. Für Sonderwünsche (wie z.B. Wechsel der Hotelkategorie oder Verlängerung) berechnet Amapa Tours GmbH bei bestätigten Umbuchungen die anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch 40,- Euro pro Person.
5.8. Sollten während der Reise einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen werden oder wird die Reise vorzeitig beendet, wird eine Teilerstattung von Amapa Tours GmbH in Höhe der ersparten Aufwendungen vorgenommen, soweit und sobald sie Amapa Tours GmbH von den Leistungsträgern gutgeschrieben werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung besteht in solchen Fällen nicht.
6. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
6.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
6.2. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn erhalten hat, muss er den Reiseveranstalter umgehend benachrichtigen.
6.3. Bei Leistungsstörungen muss der Reisende diese unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur des Reiseveranstalters bzw. Amapa Tours GmbH beanstanden und ggfs. Abhilfe verlangen. Die örtliche Reiseleitung bzw. Agentur des Reiseveranstalters ist nicht befugt, Gewährleistungsansprüche des Reisenden anzuerkennen. Sie hat aber auf Verlangen des Reisenden mit diesem ein Protokoll über die vom Reisenden behaupteten Leistungsstörungen aufzunehmen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beschwerden unverzüglich Amapa Tours GmbH direkt mitgeteilt werden.
6.4. Ansprüche aufgrund Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Amapa Tours GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
7. Absage durch den Reiseveranstalter, höhere Gewalt:
7.1. Soweit in der Ausschreibung oder in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist, darf der Reiseveranstalter die Reiseleistungen bis 15 Tage vor ihrem Beginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl absagen. Der Reisende kann bei einer Absage der Reise die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
7.2. Für Stornogebühren für Vor- oder Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind, haftet Amapa Tours nicht. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen (Bahntickets oder Flugtickets, Visa, Impfungen, usw.).
8. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände:
8.1. Der Reiseveranstalter und der Reisende können den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, usw.) unmöglich, erheblich gefährdet, erschwert, oder beeinträchtigt wird.
8.2. Wurde die Reise bereits teilweise durchgeführt, bezahlt der Reisende die bis dahin oder zur Beendigung erbrachten Reiseleistungen in ihrem Verhältnis zum Gesamtpreis sowie etwaige Mehrkosten (z. B. notwendiger verlängerter Aufenthalte). Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung (z. B. durch Beförderung mit Linienflugzeugen/Zuglinien) tragen der Reisende und der Reiseveranstalter je zur Hälfte. Das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt steht auch dem Reisenden zu.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung von Amapa Tours GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
9.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
9.1.2. soweit Amapa Tours GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf den von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis maximal zum dreifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
9.4. Amapa Tours GmbH haftet speziell für: Beschreibung der Reiseleistung, Zusammenstellung von Einzelleistungen, Organisation, Reservierung und zur Verfügung stellen der Leistung gemäß Reisevertrag, Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen und Auswahl der Leistungsträger.
9.5. Die zusätzlich zum jeweiligen Reiseprogramm im Prospekt / in der Webseite / in den Reiseunterlagen angebotenen Ausflüge, Rundfahrten und Fremdleistungen werden vom Amapa Tours GmbH nur vermittelt. Amapa Tours GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung. Amapa Tours GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit der Leistung. Dies gilt nur, wenn die zusätzlich angebotenen Leistungen in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gültigkeit der Angaben
10.1. Die auf der Website gemachten Angaben dienen lediglich der Information und sind als Reisevorschläge zu verstehen. Änderungen sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend ist allein der Inhalt der Buchungsbestätigung. Irrtümer bei der Leistungsbeschreibung oder in Angeboten bleiben vorbehalten.
11. Versicherung:
11.1. Wir empfehlen ausdrücklich eine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- bzw. eine Reiseschutzversicherung abzuschließen. (Diese sind im Reisepreis nicht inkludiert.)
11.2. Selbstverständlich sind unsere Reisen durch einen Versicherungsvertrag insolvenzgeschützt. Die Insolvenzversicherung gemäß § 651 k BGB wird geboten durch R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden). Der Sicherungsschein geht Ihnen nach vollständiger Zahlung mit der Versendung Ihrer Reiseunterlagen zu.
11.3. Die Kundengeldabsicherung besteht über R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Rückfragen sind an R+V zu richten.
11.4. Die Reise-Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung besteht über ERV (Europäische Reiseversicherung AG)
Rosenheimer Straße 116, 81669 München Rückfragen sind an die ERV zu richten.
12. Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften:
12.1. Für die Einreise nach Mexiko wird ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
12.2. Ein Visum ist für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen nicht erforderlich. Bei der Ankunft muss lediglich eine Touristenkarte vorgelegt werden, welche in der Regel schon im Flugzeug ausgehändigt wird. Bei Einreise über Land muss die Touristenkarte eigenständig im Migrationsbüro der Grenzstation erworben werden. Der untere Abschnitt dieser Karte wird bei Ihrer Einreise in Mexiko abgestempelt und an Sie zurückgegeben. Er muss während des gesamten Aufenthaltes mitgeführt, und bei der Ausreise wieder abgegeben werden.
12.3. Über Infektions- und Impfschutz sollte sich jeder Reisende rechtzeitig informieren und ärztlichen Rat einholen.
12.4. Bitte überprüfen Sie, ob sie die Üblichen und in Deutschland von den Krankenkassen finanzierten Immunisierungen gegen Diphtherie, Polio und Tetanus wieder auffrischen müssen. Weiterhin ist eine Impfung gegen Hepatitis A und gegebenenfalls auch gegen Hepatitis B und Typhus zu empfehlen.
12.5. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
13. Gerichtsstand
13.1. Der Reisende kann Amapa Tours GmbH nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Amapa Tours GmbH ist Düsseldorf, Nordhein-Westfalen.
13.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkauflaute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Stand März 2015
Amapa Tours GmbH
Am Wildpark 63
40629 Düsseldorf
Telefon: +49 0211 1783 1582
E-Mail: [email protected]
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74685
Geschäftsführerin: Amalia Navarrete Sandoval ID: L6WL6TMVK
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 300 998 387
Gerichtsstand Düsseldorf