Einreisebestimmungen für Mexiko

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mexiko einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei der Ankunft in Mexiko muss lediglich eine Touristenkarte (genannt „FMT“) vorgelegt werden. Diese Touristenkarte bekommen Sie im Flugzeug. Der untere Abschnitt der Touristenkarte wird bei Grenzübertritt abgestempelt und an Sie zurückgegeben. Bewahren Sie diesen gut auf, er muss während des gesamten Aufenthaltes mitgeführt, und bei der Ausreise aus Mexiko wieder vorgelegt werden. Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20 Euro.) ACHTUNG: Bei Einreise über Land müssen Sie selber aktiv darauf achten, die Touristenkarte („FMT“) zu erhalten. Sie bekommen diese direkt an der Grenze, manchmal auch an grenznahen Flughäfen (zum Beispiel am Flughafen von Tijuana) bei der sogenannten „Migración“ (Instituto Nacional de Migración). Diese Behörde ist an einigen Grenzübergängen nicht 24h am Tag geöffnet. Die Kosten für die Touristenkarte belaufen sich bei Einreise über Land zurzeit auf ca. 25,- EUR (bei der Einreise per Flugzeug ist die Karte kostenlos.) Es wird davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und nach Deutschland ausgewiesen zu werden.

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HINWEIS: bei der Einreise aus den USA braucht man die Touristenkarte nicht, wenn man sich nur in den Grenzstädten aufhält. Damit wird der kleine Grenzverkehr erleichtert. Das erklärt, warum die Touristenkarte nicht aktiv angeboten wird. Passen Sie während Ihrer Reise gut auf Ihren Reisepass auf. Das Ersetzen eines verlorenen Reisepasses ist aufwändig. Nach mexikanischem Recht muss jeder Tourist seinen Reisepass ständig mit sich führen. Wir empfehlen Ihnen, eine Fotokopie Ihres Reisepasses anzufertigen und diese getrennt aufzubewahren. In Städten sollten Sie Ihren Reisepass sicher im Hotel verwahren und die Kopie oder auch Ihren Personalausweis bei sich führen. Personalausweise („tarjetas de identificación“) werden auch in Mexiko verwendet.

Einreise in bzw. über die USA

Wenn Ihre An- oder Abreise (per Flug) mit einem Zwischenstopp in den USA stattfinden, ist die Teilnahme am US-Visa-Waiver-Verfahren (VWP) zwingend notwendig. Sie müssen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug eine elektronische ESTA Einreisegenehmigung einholen. Diese kann man auf der Homepage der „US Customs und Border Protection“ Behörde (https://esta.cbp.dhs.gov/esta/) online beantragen. Die Kosten belaufen sich zurzeit auf 14,- USD und können per Kreditkarte beglichen werden. Eine ESTA Erlaubnis hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb dieses Zeitraums. Es empfiehlt sich, bei einer erneuten Einreise den ESTA Antrag erneut abzurufen, zu überprüfen und ggf. Daten wie die eigene E-Mail Adresse bzw. die Aufenthaltsadresse in den USA zu aktualisieren. Drucken Sie die ESTA Antragsbestätigung aus und führen Sie diese bei sich. Im Falle einer Ablehnung ist eine Einreise in die USA zunächst nicht möglich. In einem solchen Fall müssen Sie sich zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.

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Bitte beachten Sie, dass auch im Falle eines positiven ESTA Bescheids oder US- Einreisevisums, die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Alle Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der amerikanischen Auslandsvertretung erörtern. Ausschließlich diese können rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.

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Weiterführende Reise- und Sicherheitshinweise

finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Auswärtigen Amtes für Mexiko:

Informationen für die USA:

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Haftungsausschluß

Die angegebenen Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon Kenntnis erlangen.

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Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer zusätzlichen Auslands-Reisekrankenversicherung. Diese sollte alle wichtigen medizinischen Behandlungen voll erstatten, ebenso sollte ein eventueller medizinischer Rücktransport nach Deutschland enthalten sein. Stimmen Sie auch bei ihren Reiseplänen die Dauer des Versicherungsschutzes ab. Dieser ist häufig beschränkt (z.B. auf 6 Wochen).

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