Einreisebestimmungen für Mexiko
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mexiko einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Einreise (auf dem Luftweg) Alle Reisenden Touristen, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr, dieses Formular wurde abgeschafft. Visum: Für einen Aufenthalt bis zu 180 Tagen ist kein Visum erforderlich. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, wenn der Reisezweck ein Urlaub/Ferien, eine Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sofern der Aufenthalt nicht länger als 180 Tage dauert. Touristen dürfen keine bezahlten Tätigkeiten ausüben. ACHTUNG: Bei Einreise über Land müssen Sie selber aktiv darauf achten, die Touristenkarte INM (Nationalen Migrationsinstituts) online zu erhalten. Oder Sie bekommen diese direkt an der Grenze, manchmal auch an grenznahen Flughäfen (zum Beispiel am Flughafen von Tijuana) bei der sogenannten „Migración“ (Instituto Nacional de Migración). Diese Behörde ist an einigen Grenzübergängen nicht 24h am Tag geöffnet. Die Kosten für die Touristenkarte belaufen sich bei Einreise über Land zurzeit auf ca. 25,- EUR (bei der Einreise per Flugzeug ist die Karte kostenlos.) Die Touristenkarte ist online bzw. in bar in MXN gegen Quittung oder bei einer Bankfiliale zahlbar. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Es wird davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und nach Deutschland ausgewiesen zu werden.
HINWEIS: bei der Einreise aus den USA braucht man die Touristenkarte nicht, wenn man sich nur in den Grenzstädten aufhält. Damit wird der kleine Grenzverkehr erleichtert. Das erklärt, warum die Touristenkarte nicht aktiv angeboten wird. Passen Sie während Ihrer Reise gut auf Ihren Reisepass auf. Das Ersetzen eines verlorenen Reisepasses ist aufwändig. Nach mexikanischem Recht muss jeder Tourist seinen Reisepass ständig mit sich führen. Wir empfehlen Ihnen, eine Fotokopie Ihres Reisepasses anzufertigen und diese getrennt aufzubewahren. In Städten sollten Sie Ihren Reisepass sicher im Hotel verwahren und die Kopie oder auch Ihren Personalausweis bei sich führen. Personalausweise („tarjetas de identificación“) werden auch in Mexiko verwendet.
Einreise in bzw. über die USA
Wenn Ihre An- oder Abreise (per Flug) mit einem Zwischenstopp in den USA stattfinden, ist die Teilnahme am US-Visa-Waiver-Verfahren (VWP) zwingend notwendig. Sie müssen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug eine elektronische ESTA Einreisegenehmigung einholen. Diese kann man auf der Homepage der „US Customs und Border Protection“ Behörde (https://esta.cbp.dhs.gov/esta/) online beantragen. Die Kosten belaufen sich zurzeit auf 14,- USD und können per Kreditkarte beglichen werden. Eine ESTA Erlaubnis hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb dieses Zeitraums. Es empfiehlt sich, bei einer erneuten Einreise den ESTA Antrag erneut abzurufen, zu überprüfen und ggf. Daten wie die eigene E-Mail Adresse bzw. die Aufenthaltsadresse in den USA zu aktualisieren. Drucken Sie die ESTA Antragsbestätigung aus und führen Sie diese bei sich. Im Falle einer Ablehnung ist eine Einreise in die USA zunächst nicht möglich. In einem solchen Fall müssen Sie sich zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) wenden.
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle eines positiven ESTA Bescheids oder US- Einreisevisums, die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt. Alle Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der amerikanischen Auslandsvertretung erörtern. Ausschließlich diese können rechtsverbindliche Auskünfte erteilen.
Weiterführende Reise- und Sicherheitshinweise
finden Sie zum Beispiel auf den Seiten des Auswärtigen Amtes für Mexiko:
Haftungsausschluß
Die angegebenen Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon Kenntnis erlangen.
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer zusätzlichen Auslands-Reisekrankenversicherung. Diese sollte alle wichtigen medizinischen Behandlungen voll erstatten, ebenso sollte ein eventueller medizinischer Rücktransport nach Deutschland enthalten sein. Stimmen Sie auch bei ihren Reiseplänen die Dauer des Versicherungsschutzes ab. Dieser ist häufig beschränkt (z.B. auf 6 Wochen).